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Stellungnahme zur Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V

Skeide , A. ; Schlüter-Cruse, M. ; Mattern, E. ; Prof. Dr. Tegethoff, D. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2018 · Heft 2 · S. 68 bis 70

Dokument
240820
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT
Autor:innen
Skeide , A. ; Schlüter-Cruse, M. ; Mattern, E. ; Prof. Dr. Tegethoff, D.
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 2019
Seiten
68 bis 70
Erschienen: 2023-01-09 00:00:00
ISSN
DOI

Zusammenfassung

Einleitung zur Stellungnahme Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) musste vor dem Hinter grund gesetzlicher Verpflichtungen bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen beschließen. Dabei geht es um Zuschläge, die ermöglichen, dass bestimmte Abteilungen in Krankenhäusern auch in ländlichen - sogenannten strukturschwachen - Regionen, die weniger dicht bewohnt sind, den Anwohner/innen zur Verfügung stehen. Bisher ging es dabei um internistische und chirurgi sche Stationen. Nun wurde auch die Geburtshilfe mit aufgenommen

Schlagworte

GEBURTSHILFE VEREINBARUNG PERINATAL ALTER BERICHT NORDRHEIN-WESTFALEN PFLEGE STUDIE VERSORGUNGSSTUFE DEUTSCHLAND ES FRAUEN PÄDIATRIE BERLIN NOTFÄLLE MORTALITÄT