Stellungnahme zur Änderung der Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V
Skeide , A. ; Schlüter-Cruse, M. ; Mattern, E. ; Prof. Dr. Tegethoff, D. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2018 · Heft 2 · S. 68 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung zur Stellungnahme Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) musste vor dem Hinter grund gesetzlicher Verpflichtungen bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen beschließen. Dabei geht es um Zuschläge, die ermöglichen, dass bestimmte Abteilungen in Krankenhäusern auch in ländlichen - sogenannten strukturschwachen - Regionen, die weniger dicht bewohnt sind, den Anwohner/innen zur Verfügung stehen. Bisher ging es dabei um internistische und chirurgi sche Stationen. Nun wurde auch die Geburtshilfe mit aufgenommen