CareLit Fachartikel
Für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidem…
Matter, E. ; Prof.Tegethoff , D. ; Prof. Grieshop, M. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2020 · Heft 1 · S. 29
Dokument
240823
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die DGHWi nimmt Stellung zu den geplanten Gesetzesänderungen im SGB V zum Ausgleich der finanziellen Einbußen und Kosten der Schutzkleidung bei Verdacht auf Infektion bei Mutter und/oder Kind für freiberuflich tätige Hebammen im ambulanten Sektor. Der für vertragsärztliche Leistungen in § 87a SGB V eingefügte Absatz 3b und in § 87b SGB V eingefügte Absatz 2a sollte sinngemäß auch für Hebammen gelten.
Schlagworte
AUSBILDUNG
HEBAMMENGESETZ
KOSTEN
EINRICHTUNG
HEBAMME
INFEKTION
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
INFORMATION
KIND
BEVÖLKERUNG
SCHUTZKLEIDUNG
ZEIT
HÖHE
WAHRNEHMUNG
CORONAVIRUS
PATIENTENSICHERHEIT