CareLit Fachartikel
Rechte von Beschäftigten gestärkt
Sausen, P. · Tagespflege · 2023 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Dokument
240925
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DER JAHRESURLAUB VON BESCHÄFTIGTEN verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne weiteres möglich, entschied der Europäische Gerichtshof.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
KRANKHEIT
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ES
Tagespflege