CareLit Fachartikel

Rechte von Beschäftigten gestärkt

Sausen, P. · Tagespflege · 2023 · Heft 1 · S. 16 bis 17

Dokument
240925
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 7
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2023-01-10 00:00:00
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

DER JAHRESURLAUB VON BESCHÄFTIGTEN verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung zum Hinweis an die Beschäftigten zum möglichen Verfall erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne weiteres möglich, entschied der Europäische Gerichtshof.

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT KRANKHEIT MITARBEITER RECHTSPRECHUNG URTEIL ES Tagespflege