CareLit Fachartikel
Zur Relevanz der Stufenzuordnung (hier: Erfahrungsstufe) im Hinblick auf eine Höherbzw. Herabgruppierung
Prof, Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 9 bis 15
Dokument
241248
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Die »bisherige Entgeltstufe« im Sinne des § 16 Abs. 2 AVR-DD ist die Erfahrungsstufe, nach der der Mitarbeiter vor der Herabgruppierung vergütet wurde. Im Hinblick auf die Einstufung ist nur die Verweildauer in der höheren Entgeltgruppe im Rahmen der Tätigkeit zu berücksichtigen, die vor der Herabgruppierung ausgeübt wurde (und nicht - auch - der Zeitraum, in dem der Mitarbeiter zuvor mit anderen Tätigkeiten betraut war).
Schlagworte
MITARBEITER
VERWEILDAUER
EINGRUPPIERUNG
AUFNAHME
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ALTER
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
ZEIT
SCHREIBEN
ES
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS