CareLit Fachartikel

Zur Relevanz der Stufenzuordnung (hier: Erfahrungsstufe) im Hinblick auf eine Höherbzw. Herabgruppierung

Prof, Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 9 bis 15

Dokument
241248
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof, Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
9 bis 15
Erschienen: 2023-01-23 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Die »bisherige Entgeltstufe« im Sinne des § 16 Abs. 2 AVR-DD ist die Erfahrungsstufe, nach der der Mitarbeiter vor der Herabgruppierung vergütet wurde. Im Hinblick auf die Einstufung ist nur die Verweildauer in der höheren Entgeltgruppe im Rahmen der Tätigkeit zu berücksichtigen, die vor der Herabgruppierung ausgeübt wurde (und nicht - auch - der Zeitraum, in dem der Mitarbeiter zuvor mit anderen Tätigkeiten betraut war).

Schlagworte

MITARBEITER VERWEILDAUER EINGRUPPIERUNG AUFNAHME ENTSCHEIDUNG URTEIL ALTER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND ZEIT SCHREIBEN ES ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS