CareLit Fachartikel

Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 15 bis 28

Dokument
241249
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
15 bis 28
Erschienen: 2023-01-23 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz der Bearbeiterin: Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises in der Absicht, über die Erfüllung der Nachweispflicht aus § 28b Abs. 1 IfSG a.F. zu täuschen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Schlagworte

FRAU PERSONALRAT ARBEITGEBER ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG BERLIN ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ GERICHT RECHTSPRECHUNG ZEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN DRUCK VERTRAUEN