CareLit Fachartikel
Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 15 bis 28
Dokument
241249
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz der Bearbeiterin: Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises in der Absicht, über die Erfüllung der Nachweispflicht aus § 28b Abs. 1 IfSG a.F. zu täuschen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Schlagworte
FRAU
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
ENTSCHEIDUNG
BERLIN
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
DRUCK
VERTRAUEN