CareLit Fachartikel
Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils auf der Grundlage von gerichtlich geschlossenen Vergleichen.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 40 bis 48
Dokument
241252
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Wird nicht die nachträgliche Unwirksamkeit eines Vergleichs geltend gemacht, sondern bestehen Meinungsverschiedenheiten, ob ein Beteiligter darin übernommene Verpflichtungen erfüllt hat, ist ein neues (Klage-) Verfahren nach den allgemeinen Regelungen durchzuführen (vgl. Schübel-Pfister in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 106 Rn. 37)
Schlagworte
FRAU
KRANKENPFLEGE
VERGLEICH
GERICHT
VERTRAG
AUSBILDUNG
FACHKLINIK
STATION
LEISTUNGSBEWERTUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
BEURTEILUNG
SCHREIBEN
PRAXIS
EIGNUNG
HEILBERUFE