CareLit Fachartikel
Urlaub bis in alle Ewigkeit?
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 2 · S. 30 bis 31
Dokument
241269
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Konnte ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr aus gesundheitlichen Gründen keinen Urlaub nehmen, besteht ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten. Wenn der Arbeitnehmer in diesem Jahr gearbeitet hat, erlischt der Urlaub allerdings nur, sofern der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Droht nun eine Klagewelle auf Urlaubsabgeltung?
Schlagworte
ARBEITGEBER
URLAUB
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
PFLEGE
RECHT
ES
Altenheim