CareLit Fachartikel
Vorsicht bei der Vorlage von Urkunden!
Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2023 · Heft 2 · S. 66
Dokument
241416
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorsicht bei Hochstaplern. Die Einstellung eines Arztes mit gefälschter Approbation stellt für sich genommen keinen Pflichtverstoß dar. Dennoch können Krankenkassen Honorare für Behandlungen zurückverlangen, an denen der vermeintliche Arzt beteiligt war. Bedauerlicherweise ist dies nicht einmal ein gedeckter Schaden in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Schlagworte
KRANKENHAUS
APPROBATION
EINSTELLUNG
KRANKENKASSE
ZEIT
COMPLIANCE
LEISTUNG
PERSONALMANAGEMENT
VERGLEICH
ES
UNTERLAGEN
SCHWINDEL
VERHALTEN
RECHTSANWÄLTE
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