Zum Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitregelungen während der Corona-Pandemie.
Baltz, J. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 2 · S. 66 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 a) a.E. NPersVG, der von der grundsätzlich erforderlichen Mitbestimmung bei der Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes „die für die Dienststelle nicht vorhersehbare, aufgrund besonderer Erfordernisse kurzfristig und unregelmäßig festzusetzende tägliche Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Beschäftigten" ausnimmt, ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Arbeitszeitregelung in ihrer konkreten Anordnung unvorhersehbar und derart eilbedürftig ist, da…