CareLit Fachartikel
Zuständigkeitsverteilung zwischen örtlichem Personalrat und Gesamtpersonalrat
N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 2 · S. 76 bis 78
Dokument
241605
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Polizeibehörde im Land Brandenburg ist nur das Polizeipräsidium, nicht aber Untergliederungen dieser Behörde, mögen sie auch personalvertretungsrechtlich selbstständige oder verselbstständigte Dienststellen sein.
Schlagworte
PERSONALRAT
BRANDENBURG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
ZUSAMMENARBEIT
ERLASS
HILFE
BERLIN
GESETZ
ARBEIT
ES
VERSTÄNDNIS
PERSONEN
POLIZEI
SCHREIBEN
Die Personalvertretung