Fehlende Schutzfähigkeit der stilisierten Wortkombination „ready to EAT" als Unionsmarke für Lebensmittel.
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 1 · S. 44 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem Zeichen, welches aus den in stilisierter Schrifttype gehaltenen Worten „ready to EAT“ besteht, wobei die Worte „ready to“ und „EAT“ bündig untereinander, auf einer leicht schräg von links unten nach rechts oben verlaufenden Achse angeordnet sind, wobei auf der rechten Seite ein nach außen geschwungenes Ausrufungszeichen angeordnet ist und die Kontur des Gesamtzeichens in einer schattierten Umrahmung gehalten ist, fehlt mit Blick auf Lebensmittelprodukte in seiner eher stickerhaften und im Verhältnis zu den Wortbestandteilen nachrangigen Bildwirkung die zur Begründung der Schutzfähigkeit erforderliche Eigen…