CareLit Fachartikel
Aufforderung zum Rückruf wiederverwendbarer Kunststoffeiswürfel
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 1 · S. 84 bis 89
Dokument
241632
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Verwechselbarkeit eines Produktes — hier wiederverwendbare Kunststoffeiswürfel — mit einem Lebensmittel gem. § 3 Abs. 1 Nr. 5 LFGB. Für die Einstufung als mit einem Lebensmittel verwechselbares Produkt i.S.d. §3 Abs. 1 Nr. 5 LFGB bedarf es nicht einer hohen Wahrscheinlichkeit im Sinne einer konkreten Gefahr für ein Verschlucken des Gegenstandes. Es reicht aus, wenn vorhersehbar ist, dass das Produkt mit einem Lebensmittel verwechselt werden kann und deshalb, insbesondere von Kindern, zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt wird.
Schlagworte
GESUNDHEIT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
GUTACHTEN
KLEINKIND
NORM
SICHERHEIT
TOD
VERBOT
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
MUND
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
FARBE
EIS