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Wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Sie

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2023 · Heft 2 · S. 56 bis 57

Dokument
241700
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 24
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2023-02-13 12:48:04
ISSN
1439-071X
DOI

Zusammenfassung

Arbeitszeit: Das BAG hat am 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass eine unmittelbare Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Arbeitgeber müssen daher ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen und nutzen. Der Gesetzgeber wird dafür nach den Vorgaben des BAG und des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2023 Regelungen schaffen. Fazit: Die Arbeitszeit wird daher zukünftig klar zu erfassen sein. Anderes könnte gelten für Arbeiten mit freier Zeiteinteilung.

Schlagworte

ARBEITGEBER URLAUB ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT SCHADENSERSATZ ARBEITSZEUGNIS BEWERBUNG DISKRIMINIERUNG KRANKHEIT HÖHE QUARANTÄNE PERSONEN ES MTA-Dialog