CareLit Fachartikel
Wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Sie
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2023 · Heft 2 · S. 56 bis 57
Dokument
241700
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitszeit: Das BAG hat am 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass eine unmittelbare Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Arbeitgeber müssen daher ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen und nutzen. Der Gesetzgeber wird dafür nach den Vorgaben des BAG und des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2023 Regelungen schaffen. Fazit: Die Arbeitszeit wird daher zukünftig klar zu erfassen sein. Anderes könnte gelten für Arbeiten mit freier Zeiteinteilung.
Schlagworte
ARBEITGEBER
URLAUB
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
SCHADENSERSATZ
ARBEITSZEUGNIS
BEWERBUNG
DISKRIMINIERUNG
KRANKHEIT
HÖHE
QUARANTÄNE
PERSONEN
ES
MTA-Dialog