CareLit Fachartikel
Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung.
Prof. Roßbruch), R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 2 · S. 119 bis 120
Dokument
241847
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gekündigte Arbeitnehmerin war seit 2005 bei ihrem Arbeitgeber als Ökonomin beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis schon am 24.11.2018 aus betriebsbedingten Gründen. Diese damalige Kündigung wurde vom Thüringer Landesarbeitsgericht im April 2021 rechtskräftig für unwirksam erklärt. Im Anschluss an diese Kündigung kam es zu weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien über verschiedene Zahlungsansprüche.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
KRANKHEIT
MOBBING
PFLEGERECHT
SICHERHEIT
TEMPERATUR
URLAUB
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
ZEIT
UNTERLAGEN