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Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung.

Prof. Roßbruch), R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 2 · S. 119 bis 120

Dokument
241847
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch), R.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
119 bis 120
Erschienen: 2023-02-20 08:39:03
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die gekündigte Arbeitnehmerin war seit 2005 bei ihrem Arbeitgeber als Ökonomin beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis schon am 24.11.2018 aus betriebsbedingten Gründen. Diese damalige Kündigung wurde vom Thüringer Landesarbeitsgericht im April 2021 rechtskräftig für unwirksam erklärt. Im Anschluss an diese Kündigung kam es zu weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien über verschiedene Zahlungsansprüche.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITGEBER BEURTEILUNG KRANKHEIT MOBBING PFLEGERECHT SICHERHEIT TEMPERATUR URLAUB ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN ZEIT UNTERLAGEN