CareLit Fachartikel
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Zeiterfassungssystem vorzuhalten.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 2 · S. 63 bis 74
Dokument
241848
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Arbeitgeber sind nach §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RICHTLINIE
BETRIEB
NORM
RECHT
PFLEGERECHT
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
LEISTUNG
ES
BERUFSKRANKHEITEN
LICHT
GESUNDHEIT
DOKUMENTATION