CareLit Fachartikel

Zur Unterlassung von Äußerungen des Geschäftsführers gegenüber der neuen Arbeitgeberin der ehemaligen Arbeitnehmerin.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 2 · S. 90 bis 99

Dokument
241850
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
90 bis 99
Erschienen: 2023-02-20 08:39:03
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer entsprechend § 1004, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, Art. 2 GG einen Anspruch auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96, Rn. 16; BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89, Rn. 16). Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor bei einem Eingriff in die Individuallsphäre, zu der auch das berufliche Wirken des Betroffenen gehört (BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83, Rn. Wjuris)

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT ARBEITNEHMER GERICHT RECHTSPRECHUNG DIENSTPLAN LEBENSLAUF PFLEGERECHT URTEIL ARBEIT ES SCHREIBEN OFFENLEGUNG GESUNDHEITSWESEN VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS