CareLit Fachartikel
Zur Unterlassung von Äußerungen des Geschäftsführers gegenüber der neuen Arbeitgeberin der ehemaligen Arbeitnehmerin.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 2 · S. 90 bis 99
Dokument
241850
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer entsprechend § 1004, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, Art. 2 GG einen Anspruch auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96, Rn. 16; BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89, Rn. 16). Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor bei einem Eingriff in die Individuallsphäre, zu der auch das berufliche Wirken des Betroffenen gehört (BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83, Rn. Wjuris)
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
ARBEITNEHMER
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
DIENSTPLAN
LEBENSLAUF
PFLEGERECHT
URTEIL
ARBEIT
ES
SCHREIBEN
OFFENLEGUNG
GESUNDHEITSWESEN
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS