CareLit Fachartikel
Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Initiativrecht des Betriebsrats – elektronische Zeiterfassung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 1 · S. 1 bis 17
Dokument
241902
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn die betreffende Angelegenheit gesetzlich geregelt ist. Soweit das Gesetz dem Arbeitgeber eine bestimmte Verpflichtung bindend und abschließend auferlegt, ist kein Raum für ein Initiativrecht des Betriebsrats (Rn. 17 f. ). 2. Aus Art. 31 Abs. 2 GRC ergibt sich nicht unmittelbar die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden im Betrieb erfasst werden (Rn. 20 ff. ).
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
BETRIEB
NORM
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ES
LICHT
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
GEWALT
VERSTÄNDNIS