Partielle Tariffähigkeit – Pflegebranche – Tariffähigkeit von ver.di
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 2 · S. 1 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das besondere Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie. Deshalb ermöglicht es nicht, einen Antrag anzubringen, der auf die Feststellung einer lediglich branchenbezogenen Tarifunfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung gerichtet ist. Ein solcher Antrag ist unzulässig (Rn. 11 ff.). 2. Die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung ist für den von ihr selbst beanspruchten Zuständigkeitsbereich einheitlich und unteilbar. Es gibt keine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkt…