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Bährle, R-j. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2023 · Heft 2 · S. 34 bis 36

Dokument
241913
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, R-j.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 15
Seiten
34 bis 36
Erschienen: 2023-02-20 12:53:03
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitsvertrag wird in der Regel unbefristet vereinbart - soll er nur für eine bestimmte Zeit gelten, kann man schriftlich einen Endtermin vereinbaren. Wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis enden soll, muss es fristgerecht oder fristlos gekündigt werden. Der Normalfall ist die fristgerechte Kündigung: Die Kündigung erfolgt mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu einem bestimmten Kündigungstermin. Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung beendet den Vertrag sofort. Sie ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum regulären Kü…

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITSVERTRAG RECHT BETRIEB PROBEZEIT VERTRAG VOLLMACHT ZEIT ALTENHEIM ES ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN DOKUMENTATION ARBEITSPLATZ KRANKHEIT RATGEBER