CareLit Fachartikel
Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner:innen seit 1. Januar 2023
Schneider, T. · Altenheim · 2023 · Heft 3 · S. 40 bis 41
Dokument
242072
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Beginn 2023 sind die Zuverdienstgrenzen bei Rentenbezug vollständig aufgehoben. Einrichtungen können dies als Chance zur Mitarbeiterbindung in der Altenpflege nutzen, um langjährige Mitarbeiter:innen über die Rente hinaus ans Unternehmen zu binden.
Schlagworte
RENTE
ALTENPFLEGE
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ALTENHEIM
ALTER
ALTERNATIVE
AUSBILDUNG
BETRIEB
MENSCHEN
EINKOMMEN
RUHESTAND
STEUERN