CareLit Fachartikel
Arbeitszeiterfassung: seit September 2022 verpflichtend
Bährle, R-J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2023 · Heft 3 · S. 36 bis 38
Dokument
242238
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht haben am 13. September 2022 entschieden, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen (BAG, 1 ABR 22/21). Eine entsprechende Verpflichtung leiten die Richter allerdings nicht aus dem Arbeitszeitgesetz her, sondern aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ES
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
VERTRAUEN
DOKUMENTATION
KRANKHEIT
RUHESTAND
FÜHRUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSANWÄLTE
NEUROLOGIE
LEBEN
Ergotherapie & Rehabilitation