CareLit Fachartikel
Die Würde steht an erster Stelle.
Rakos, E. · Obstetrica · 2023 · Heft 3 · S. 46 bis 49
Dokument
242377
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für die Geburtshilfe. Jede Frau hat das Recht auf eine würdevolle Behandlung unter der Geburt. Die Studiengangsleiterin und Hebamme Elisabeth Rakos öffnet den Diskurs: Was wird als gewalttätig empfunden? Sind vaginale Untersuchungen unter der Geburt notwendig? Veränderungen müssen nicht zwingend von Frauen ausgehen, die Eingriffe als gewaltsam erlebt haben. Auch Hebammen können handeln.
Schlagworte
GEBURT
FRAU
GEWALT
RECHT
EINWILLIGUNG
GEBURTSHILFE
HEBAMME
KIND
VERLETZUNG
FRAUEN
ES
LEITLINIEN
ERÖFFNUNGSPERIODE
UNTERARM
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
MEDIKALISIERUNG