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Die Würde steht an erster Stelle.

Rakos, E. · Obstetrica · 2023 · Heft 3 · S. 46 bis 49

Dokument
242377
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Obstetrica
Autor:innen
Rakos, E.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 121
Seiten
46 bis 49
Erschienen: 2023-03-13 11:22:04
ISSN
1662-5862
DOI

Zusammenfassung

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für die Geburtshilfe. Jede Frau hat das Recht auf eine würdevolle Behandlung unter der Geburt. Die Studiengangsleiterin und Hebamme Elisabeth Rakos öffnet den Diskurs: Was wird als gewalttätig empfunden? Sind vaginale Untersuchungen unter der Geburt notwendig? Veränderungen müssen nicht zwingend von Frauen ausgehen, die Eingriffe als gewaltsam erlebt haben. Auch Hebammen können handeln.

Schlagworte

GEBURT FRAU GEWALT RECHT EINWILLIGUNG GEBURTSHILFE HEBAMME KIND VERLETZUNG FRAUEN ES LEITLINIEN ERÖFFNUNGSPERIODE UNTERARM ENTSCHEIDUNGSFINDUNG MEDIKALISIERUNG