CareLit Fachartikel
Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen auf Katastrophen vorbereitet sein.
Dr. Oschmiansky, H.; Fehrecke-Harpke, B. · Neue Caritas · 2023 · Heft 5 · S. 26 bis 28
Dokument
242464
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Mitte 2022 müssen stationäre Pflegeeinrichtungen Konzepte vorhalten, um auf Krisensituationen wie Stromausfälle oder Naturkatastrophen reagieren zu können. Eine Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Schlagworte
KATASTROPHENSCHUTZ
LANGZEITPFLEGE
ARBEITSGRUPPE
BERATUNG
BERLIN
EINRICHTUNG
ALTENHILFE
BAGFW
GESETZ
KATASTROPHEN
NATURKATASTROPHEN
KLIMAWANDEL
TOILETTEN
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
VERSTÄNDNIS