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Laufende Verfahren beim Wechsel der Eingliederungshilfe des SGB XII zu der des SGB IX

Eicher, W. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2023 · Heft 3 · S. 101 bis 103

Dokument
242544
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins
Autor:innen
Eicher, W.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 36
Seiten
101 bis 103
Erschienen: 2023-03-22 08:29:05
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe (EGH) des SGB XII (§§ 53 ff. ) ab 1. Januar 2020 durch die des SGB IX (§§ 90 ff. ) ersetzt. Übergangsvorschriften dafür enthält weder das BTHG noch das SGB IX noch das SGB XII. Von Anfang an ergaben sich deshalb Diskussionen über das materielle, das Verwaltungsverfahrensund das Prozessrecht in laufenden Verfahren; diese sind noch immer, zwei Jahre später, nicht beendet. Zwar hat das BSG mittlerweile grundsätzlich entschieden, dass die Träger der EGH des SGB IX weder Rechtsnachfolger noch Funktionsnachfolger der bis 31. Dezember 2019 für die EGH zu…

Schlagworte

LEISTUNG ZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BEHINDERTER ERWACHSENER GERICHT JUGENDLICHER ES MENSCHEN PERSONEN Nachrichtendienst des Deutschen Vereins