CareLit Fachartikel
Anordnung eines Wiederbelegungsstopps für Doppelzimmer mit einer Wohnfläche von unter 22 m².
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 3 · S. 168 bis 185
Dokument
242574
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Zuständige Behörde für den Erlass eines Wiederbelegungsstopps gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WTPG i.V.m. § 5 Abs. 4 LHeim BauVO sind die Landratsämter in den Landkreisen und die Gemeinden in den Stadtkreisen (Bestätigung und Fortführung von VG Stuttgart, Urt. v. 22.03.2022 - 18 K 5757/19)
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
KORRESPONDENZ
HÖHE
EIGENTUM
SCHREIBEN
RISIKO
LEBEN
PRIVATSPHÄRE
BEVÖLKERUNG
HAND
BERATUNG
ALTENHILFE
PERSONEN