CareLit Fachartikel
Zur Aufgabenverteilung und Haftung zwischen Arzt und Hebamme bei der Geburt
Prof. Robert Roßbruch · PflegeRecht · 2023 · Heft 3 · S. 142 bis 153
Dokument
242580
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben einer Hebamme, eine Geburt ohne besondere Komplikationen selbstständig zu betreuen. Das gilt regelmäßig nur so lange, bis ein Arzt die Behandlung übernommen hat; von diesem Zeitpunkt an ist sie Gehilfin dieses Arztes.
Schlagworte
HEBAMME
GEBURT
RECHT
BEHANDLUNGSFEHLER
PFLEGERECHT
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
INFUSION
KIND
HÖHE
ES
FETUS
SCHWANGERSCHAFT
ERSTVERSORGUNG
PATIENTENZIMMER
HYPOGLYKÄMIE