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Neuer rechtlicher Rahmen für die Blankoverordnung – ein Überblick

Balke, M. · physiotherapie · 2023 · Heft 2 · S. 34 bis 35

Dokument
242582
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiotherapie
Autor:innen
Balke, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 2024
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2023-03-22 10:12:25
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Noch existiert kein Vertrag zur Blankoverordnung gemäß § 125a SGB V - und dennoch hat der Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2022 zunächst durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und anschließend durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erneut in die gesetzlichen Regelungen eingegriffen. In der Vergangenheit waren bereits des Öfteren die im Gesetz festgeschriebenen Fristen der Realität zum Opfer gefallen, die neuerlichen Änderungen gehen aber deutlich darüber hinaus. Hierzu soll ein kurzer Überblick gegeben werden.

Schlagworte

VERTRAG ANERKENNUNG EVALUATION PHYSIOTHERAPIE SCHIEDSSTELLE AUFNAHME BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG ENTWICKLUNG THERAPIE ES KOMMUNIKATION ÄRZTE ZAHNÄRZTE VERTRÄGE ZULASSUNG