Pflegenotstand - wer ändert was?
Kröger, K.; Senge, H. · Wundmanagement · 2023 · Heft 2 · S. 81 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Auf der Seite des BMAS (www. bmas. de) steht mit Datum des 8. Februar 2022: Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14, 15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15, 25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18, 25 Euro pro Stunde.