CareLit Fachartikel
Aufklärung und Patientenwille
N.N. · AINS · 2019 · Heft 7/8 · S. 454 bis 456
Dokument
243062
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit eine ärztliche Maßnahme durchgeführt werden kann, muss der Patient informiert in diese einwilligen. Diese Einwilligung wiederum ist nur ethisch und juristisch gerechtfertigt, wenn der Patient versteht, in was er einwilligt. Dafür stellt die ärztliche Aufklärung die Grundlage dar. Rechtlich ist dies in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Literatur 1 Biermann E. Einwilligung nach Aufklärung – ein jur
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENT
DEUTSCHLAND
LITERATUR
AINS