CareLit Fachartikel
Einwilligung nach Aufklärung – ein juristisches Update
Biermann, E. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2019 · Heft 7/08 · S. 457 bis 473
Dokument
243063
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Indikation allein reicht zur Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffes nicht. Hinzukommen muss die Einwilligung des durch einen Arzt aufgeklärten Patienten. Sind anstelle des Patienten andere Personen berechtigt, für ihn zu entscheiden, so sind diese aufzuklären. Dabei ist der Patient über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände rechtzeitig und verständlich aufzuklären, ggf. unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers bei fremdsprachigen Patienten.
Schlagworte
PATIENT
EINWILLIGUNG
WHO
INDIKATION
INFORMATION
BEWUSSTSEIN
ENTSCHEIDUNG
IT
PATIENTEN
PERSONEN
AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie