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Einwilligung nach Aufklärung – ein juristisches Update

Biermann, E. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2019 · Heft 7/08 · S. 457 bis 473

Dokument
243063
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Autor:innen
Biermann, E.
Ausgabe
Heft 7/08 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
457 bis 473
Erschienen: 2019-07-25 13:00:00
ISSN
0939-2661

Zusammenfassung

Die Indikation allein reicht zur Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffes nicht. Hinzukommen muss die Einwilligung des durch einen Arzt aufgeklärten Patienten. Sind anstelle des Patienten andere Personen berechtigt, für ihn zu entscheiden, so sind diese aufzuklären. Dabei ist der Patient über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände rechtzeitig und verständlich aufzuklären, ggf. unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers bei fremdsprachigen Patienten.

Schlagworte

PATIENT EINWILLIGUNG WHO INDIKATION INFORMATION BEWUSSTSEIN ENTSCHEIDUNG IT PATIENTEN PERSONEN AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie