CareLit Fachartikel

Juristische Stellvertreter in der Medizin: Bevollmächtigte und Betreuer

Neitzke, G. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2019 · Heft 7/08 · S. 485 bis 494

Dokument
243065
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Autor:innen
Neitzke, G.
Ausgabe
Heft 7/08 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
485 bis 494
Erschienen: 2019-07-25 13:00:00
ISSN
0939-2661

Zusammenfassung

Jeder Patient hat Rechte. Ein zentrales Recht ist die Zustimmung oder Ablehnung einer medizinisch indizierten Behandlung nach Aufklärung 1. Für einen Patienten, der seine Rechte zum Beispiel wegen einer Bewusstlosigkeit, Demenz oder anderen psychiatrischen Erkrankung nicht selbst wahrnehmen kann, muss ein juristischer Stellvertreter diese Aufgaben übernehmen. Dieser Beitrag stellt dar, wie Bevollmächtigte oder Betreuer in die Entscheidungsfindung eingebunden werden müssen.

Schlagworte

PATIENT RECHT VOLLMACHT ALTERNATIVE BETREUUNG DEMENZ EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG NAMEN PATIENTEN BEVOLLMÄCHTIGTER PATIENTENRECHTE AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie