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Gutachtenfälle – Welche Dokumentation ist aus juristischer Sicht notwendig?

Weis, E. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2016 · Heft 5 · S. 328 bis 335

Dokument
243465
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Autor:innen
Weis, E.
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 51
Seiten
328 bis 335
Erschienen: 2016-05-24 13:00:00
ISSN
0939-2661

Zusammenfassung

Zur Dokumentation sind Ärzte standesrechtlich und gesetzlich (§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) verpflichtet. Die Dokumentation dient als Nachweis durchgeführter Maßnahmen und ist somit zur Sicherung medizinischer/therapeutischer Belange notwendig. Die Dokumentation hat in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung zu erfolgen und kann nachträglich ergänzt/geändert werden, sofern der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Die Patientenakte kann in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Krankenunterlagen sind mind. 10 Jahre aufzubewahren; in einigen Spezialgesetzen (z. B. Röntgen…

Schlagworte

DOKUMENTATION PATIENT BEHANDLUNGSFEHLER EINSICHTSRECHT INFORMATION TRANSFUSION AINS ÄRZTE KRANKENUNTERLAGEN PATIENTEN AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie