Gutachtenfälle – Welche Dokumentation ist aus juristischer Sicht notwendig?
Weis, E. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2016 · Heft 5 · S. 328 bis 335
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Dokumentation sind Ärzte standesrechtlich und gesetzlich (§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) verpflichtet. Die Dokumentation dient als Nachweis durchgeführter Maßnahmen und ist somit zur Sicherung medizinischer/therapeutischer Belange notwendig. Die Dokumentation hat in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung zu erfolgen und kann nachträglich ergänzt/geändert werden, sofern der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Die Patientenakte kann in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Krankenunterlagen sind mind. 10 Jahre aufzubewahren; in einigen Spezialgesetzen (z. B. Röntgen…