CareLit Fachartikel

Patientenautomonie und Aufklärung – Implementierung einer „Gesundheitsvollmacht“ am Universitätsklinikum Frankfurt

Wilke, H.; Wolf-Braun, B.; Zacharowski, K. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2015 · Heft 3 · S. 212 bis 213

Dokument
243624
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Autor:innen
Wilke, H.; Wolf-Braun, B.; Zacharowski, K.
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 50
Seiten
212 bis 213
Erschienen: 2015-04-07 13:00:00
ISSN
0939-2661

Zusammenfassung

Die deutsche Rechtsordnung erteilt allein dem Patienten die Befugnis, zu entscheiden, welchem medizinischen Eingriff er sich unterziehen will. Ärztliche Eigenmacht verletzt immer das Grundrecht des Patienten auf körperliche Unversehrtheit sowie sein Recht auf Selbstbestimmung. Patienten können für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit durch Bevollmächtigung einer Vertrauensperson ihre Grundrechte im Rahmen medizinischer Behandlung schützen und sichern. Am Universitätsklinikum Frankfurt werden Patienten vor elektiven Risikooperationen im Rahmen des Prämedikationsgesprächs zusätzlich über diese Option informiert…

Schlagworte

PATIENT WHO BERATUNG ETHIKKOMMISSION INFORMATION IT LITERATUR RECHT PATIENTEN AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie