Patientenautomonie und Aufklärung – Implementierung einer „Gesundheitsvollmacht“ am Universitätsklinikum Frankfurt
Wilke, H.; Wolf-Braun, B.; Zacharowski, K. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2015 · Heft 3 · S. 212 bis 213
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die deutsche Rechtsordnung erteilt allein dem Patienten die Befugnis, zu entscheiden, welchem medizinischen Eingriff er sich unterziehen will. Ärztliche Eigenmacht verletzt immer das Grundrecht des Patienten auf körperliche Unversehrtheit sowie sein Recht auf Selbstbestimmung. Patienten können für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit durch Bevollmächtigung einer Vertrauensperson ihre Grundrechte im Rahmen medizinischer Behandlung schützen und sichern. Am Universitätsklinikum Frankfurt werden Patienten vor elektiven Risikooperationen im Rahmen des Prämedikationsgesprächs zusätzlich über diese Option informiert…