Großschadensereignisse – Behandlungskapazitäten und Zuweisungsstrategien
N.N. · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie · 2008 · Heft 3 · S. 232 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Bewältigung von Großschadensfällen ist nicht nur der Rettungsdienst und Katastrophenschutz gefordert, sondern zur Weiterbehandlung auch Krankenhäuser. Die Verpflichtung zur Mitwirkung der Krankenhäuser resultiert aus Gesetzen der Bundesländer. Voraussetzung für eine Ausweitung der Versorgungskapazitäten ist ein funktionierender Krankenhausalarm– und –einsatzplan. Verantwortlich für das Funktionieren des Alarmplans sind der ärztlicher Leiter, der Verwaltungsleiter, sowie die Pflegedienstleitung. Zur Planung hat sich die Einsetzung eines Katastrophenschutzbeauftragten bewährt. Ab einer bestimmten Anzahl vo…