Nachrichten
N.N. · CNE Pflegemanagement · 2020 · Heft 1 · S. 2 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ändert sich 2020 Ab dem 1. Januar 2020 werden, wie auch schon im vergangenen Jahr, im Bereich des BMGs zahlreiche Änderungen für den Pflegebereich wirksam. Um die Pflege im Krankenhaus zu verbessern, werden die Personalkosten für die Pflege am Bett jeder einzelnen Klinik ermittelt und sind von den Kostenträgern zu finanzieren. Dafür vereinbaren Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort die Pflegepersonalausstattung als krankenhausindividuelle Kostenerstattung (Pflegebudgets). Die Fallpauschalen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Des weiteren erhalten etwa 120 Krankenhäuser in dünn besiedelten Regio…