Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 7. November 2018 über die Verfassungsmäßigkeit der Mitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen entschieden. Das Gericht sah in der Pflichtmitgliedschaft keinen Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger. Die Errichtung der Pflegekammer verfolge einen legitimen Zweck und sei auch sonst verhältnismäßig. Geklagt hatten die Geschäftsführerin eines Seniorenpflegeheims sowie eine in einem Krankenhaus tätige Fallmanagerin — beide Gesundheitsund Krankenpflegerinnen. Die Fallmanagerin war zudem der Auffassung, eine reine Verwaltungstätigkeit zu leisten und nicht…