CareLit Fachartikel
Das Recht auf Brückenteilzeit
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
247385
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 18. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts beschlossen, dessen Kernstück ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) ist. Er soll ein Recht auf zeitweise Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit und gleichzeitig die Rückkehr zur vorher vereinbarten Arbeitszeit sichern und gilt in Unternehmen mit mindestens 46 Arbeitnehmern.
Schlagworte
RECHT
Heilberufe