Editorial
N.N. · CNE Pflegemanagement · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Liebe Leserinnen, liebe Leser, zum 1. Oktober 2017 ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft getreten. Im Fokus des Rahmenvertrags steht „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“. Das bringt umfangreiche Neuerungen mit sich. In § 3 des Rahmenvertrags wird etwa ein standardisiertes Assessment zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements gefordert: Dazu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen. Neben der Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Minimalfo…