CareLit Fachartikel
Falsch organisiert?
Weimer, T. · CNE Pflegemanagement · 2018 · Heft 1 · S. 14 bis 15
Dokument
247784
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Organisationsverschulden – betrifft nur die Geschäftsführung? Weit gefehlt: Um potenzieller Täter zu sein, genügt grundsätzlich die Übernahme einer qualifizierten Leitungsfunktion, die mit Koordinationsund Überwachungspflichten einhergeht.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Organisationsverschulden
Betrifft
Geschäftsführung
Gefehlt
Potenzieller
Täter
Genügt
Grundsätzlich
Übernahme
Qualifizierten
Leitungsfunktion
Überwachungspflichten
CNE Pflegemanagement