CareLit Fachartikel
Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
247947
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger wissen?
Schlagworte
STURZ
Verletzungen
Sturzbedingte
Personen
Fällen
Schweren
Komplikationen
Behandlungskosten
Regressweg
Krankenkassen
Geltend
Pflegende
Träger
Heilberufe