CareLit Fachartikel

Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?

N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
247947
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger wissen?

Schlagworte

STURZ Heilberufe