CareLit Fachartikel
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
248238
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Klinikpersonal muss seine Arbeitskleidung nicht schon zu Hause anziehen. Bei derart leicht erkennbarer Dienstkleidung ist dies nicht zumutbar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. : 5 AZR 382/16) entschied. Danach ist die für das Anund Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der Hände sei dagegen während der regulären Arbeitszeit zu erledigen und müsse daher nicht gesondert vergütet werden. …
Schlagworte
ARBEITGEBER
DESINFEKTION
ARBEITSZEIT
KRANKENHAUS
KRANKENPFLEGER
NIEDERSACHSEN
PRIVAT
RECHTSPRECHUNG
TARIFVERTRAG
ARBEIT
TRAGEN
KLEIDUNG
Heilberufe