CareLit Fachartikel
RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL
N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
248399
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst sollten Sie nach einem (nicht nur strafrechtlich relevanten) Vorfall einen Bericht für den eigenen Gebrauch schreiben. Erledigen Sie das möglichst schnell, weil Ihre Erinnerungen dann noch frisch und weitgehend vollständig sind. Dieses Protokoll hilft Ihrem Gedächtnis später auf die Sprünge. Außerdem können Sie es als Grundlage für einen offiziellen Schadensbericht verwenden. Denken Sie bei letzterem daran, den relevanten Vorgang möglichst neutral zu schildern. Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. …
Schlagworte
BERICHT
COMPUTER
PATIENT
SCHWEIGEPFLICHT
STRAFTAT
GEDÄCHTNIS
DENKEN
POLIZEI
Heilberufe