CareLit Fachartikel

RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL

N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
248400
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Zunächst sollten Sie nach einem (nicht nur strafrechtlich relevanten) Vorfall einen Bericht für den eigenen Gebrauch schreiben. Erledigen Sie das möglichst schnell, weil Ihre Erinnerungen dann noch frisch und weitgehend vollständig sind. Dieses Protokoll hilft Ihrem Gedächtnis später auf die Sprünge. Außerdem können Sie es als Grundlage für einen offiziellen Schadensbericht verwenden. Denken Sie bei letzterem daran, den relevanten Vorgang möglichst neutral zu schildern. Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. …

Schlagworte

BERICHT COMPUTER PATIENT SCHWEIGEPFLICHT STRAFTAT GEDÄCHTNIS DENKEN POLIZEI Heilberufe