Fristlose Kündigung wegen einer Bagatelle?
N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Medien wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitgeber scheinbar kleine und sogar nur angebliche Verfehlungen ihrer Mitarbeiter zum Anlass für eine fristlose Kündigung nehmen. Besonders hohe Wellen schlug der Fall einer Berliner Kassiererin, die verdächtigt wurde, zwei von Kunden verlorene Leergutbons im Wert von 1,30 Euro an sich genommen und eingelöst zu haben. Die Kassiererin wurde fristlos gekündigt und verlor ihre Kündigungsschutzklage in erster und zweiter Instanz. Erst in dritter Instanz beim Bundesarbeitsgericht wurde ihre Kündigung für unwirksam erklärt (Emmily-Fall, Urteil vom 10. J…