CareLit Fachartikel
BAG revidiert Rechtsprechung
N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
248917
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 zum Teil seine jahrzehntelange Rechtsprechung revidiert und entschieden, dass die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist. Damit gilt für diese Gruppe zukünftig das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zum 1.4.2017 in Kraft tritt. …
Schlagworte
DRK
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
BUNDESREGIERUNG
ESSEN
GRUPPE
Heilberufe