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BAG revidiert Rechtsprechung

N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
248917
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 zum Teil seine jahrzehntelange Rechtsprechung revidiert und entschieden, dass die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist. Damit gilt für diese Gruppe zukünftig das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zum 1.4.2017 in Kraft tritt. …

Schlagworte

DRK RECHTSPRECHUNG BERLIN BUNDESREGIERUNG ESSEN GRUPPE Heilberufe