Schwarzes Brett
N.N. · ergopraxis · 2024 · Heft 7/08 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sehr geehrter Herr Schlegel, bezugnehmend auf Ihren Artikel entstand im Rahmen der Ausbildung angehender Ergotherapeut*innen die Frage, warum man bei entsprechendem Therapieziel den Therapieort nur im Rahmen von motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Verordnungen frei wählen kann. Gibt es einen Grund, warum die psychisch-funktionelle Verordnung bei dieser Regelung ausgenommen ist? Beste Grüße Verena Klinkner-Bernt und Ute Röllinghoff Liebe Frau Röllinghoff, liebe Frau Klinkner-Bernt, den Therapieort kann man auch im Rahmen von anderen ergotherapeutischen Maßnahmen außerhalb der Praxis frei wähle…