Schwarzes Brett
N.N. · ergopraxis · 2022 · Heft 2 · S. 46 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2022 ist Tabakwerbung auf Außenflächen wie Plakatwänden und Haltestellen in Deutschland verboten. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, begrüßt das Verbot und erklärt: „Zuletzt war in keinem anderen Land der Europäischen Union außer in Deutschland diese Art von Werbung möglich.“ Damit soll unter anderem die Attraktivität der Produkte für Kinder und Jugendliche abnehmen. Zudem verspricht man sich vom Werbungsverbot, dass bereits abhängige Raucherinnen und Raucher beim Ausstieg unterstützt werden. Ab 2023 soll das Verbot außerdem für Tabakerhitzer gelten, ab 2024 auch für E-Zigar…