CareLit Fachartikel
Steuerpflichtige Leistungen – Umsatzsteuer in der Ergotherapie
Päper, M. · ergopraxis · 2019 · Heft 6 · S. 9 bis 11
Dokument
249639
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heilbehandlungen sind in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerfrei – vorausgesetzt sie wurden vom Arzt oder einem Heilpraktiker verordnet. Anders sieht es mit Präventionsleistungen und Anschlussbehandlungen aus. Hier fallen Steuern an, die der Praxisinhaber auf seine Preise aufschlagen sollte. Steuerberater Mirko Päper erklärt, worauf Therapeuten beim Thema Umsatzsteuer achten müssen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
DEUTSCHLAND
ergopraxis