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Die Rechtsfrage: Können Eltern mir verbieten, mich mit dem verordnenden Arzt auszutauschen?

Bossow, K. · ergopraxis · 2018 · Heft 3 · S. 46 bis 46

Dokument
249875
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 11
Seiten
46 bis 46
Erschienen: 2018-03-02 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

„Die Mutter eines Therapiekindes mit angeblicher Hochbegabung hat mir abends um 20 Uhr per SMS mitgeteilt, dass ich den ergotherapeutischen Befund auf keinen Fall dem behandelnden Arzt schicken soll. Am nächsten Tag hat sie – wieder per SMS – die Therapie abgebrochen. Ein anschließendes Telefongespräch konnte die Situation nicht klären. Was kann, darf und muss ich denn nun dem Arzt mitteilen?” Ergotherapeutin via Facebook

Schlagworte

Gesundheit Pflege ergopraxis