CareLit Fachartikel
Dokumentationspflicht – „Die Dokumentation dient den Therapeuten“
Oldenburg, E. · ergopraxis · 2017 · Heft 9 · S. 46 bis 47
Dokument
249958
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl Therapeuten zur Dokumentation per Gesetz verpflichtet sind, tauchen immer wieder Fragen auf, was sie wann und wie in der Patientenakte festhalten müssen. Rechtsanwalt Karsten Bossow gibt Sicherheit – auch für den seltenen Fall des Rechtsstreits. Denn wer notiert hat, wie seine Behandlung aussah, kann sich besser verteidigen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ergopraxis